Benutzen Sie unseren Carnet-Gesuchsgenerator um Ihren Antrag online auszufüllen:
Schweizerischer Auto- und Motorradfahrer-Verband SAM
Zentralverwaltung
Firststrasse 15
8835 Feusisberg
info@s-a-m.ch
Infolge verschärfter Zollvorschriften machen wir schon jetzt darauf aufmerksam, dass nach Ablauf der Gültigkeitsdauer, das Carnet uns wieder zuzustellen ist und vorher auch das letzte Blatt im Carnet (CERTIFICAT DE PRESENCE) bei der letzten Einfuhr in die Schweiz von der Schweizerischen Zollbehörde oder Polizeistelle gelöscht (= abgestempelt) wird – das Fahrzeug muss vorgezeigt werden. Nur damit haben Sie die Möglichkeit, die Fahrzeugwiedereinfuhr in die Schweiz zu belegen und bei uns wieder ein anderes Carnet zu lösen.