Die FIA setzt weltweit ein neues System für die Ausstellung und Bewirtschaftung von Carnets de Passages en Douane ein. Auch wir sind an dieses System angeschlossen. Damit ihr mit der Bedienung klarkommt, haben wir eine Anleitung erfasst, wo die entsprechenden Eingaben erklärt sind. Bitte haltet euch an die Vorlage, damit euer Carnetgesuch in nützlicher Frist und ohne Rückfragen bearbeitet werden kann.
Carnet Antrag stellen
Wenn der Carnet-Antrag gestellt ist, überweist bitte den entsprechenden Betrag von CHF 240.00 (Ausstellung innerhalb von 1 Woche nach Eingang aller Daten), bzw. CHF 290.00 (Ausstellung innerhalb eines Tages nach Eingang aller Daten) oder CHF 340.00 (sofortige Zahlung und Erstellung bei Abholung in der SAM-Zentralverwaltung) auf das folgende Konto ein und sendet die Zahlungsbestätigung an info@s-a-m.ch oder nutzt unseren Dateiupload:
Zahlungsbestätigung hochladen
Nutzen Sie den QR-Einzahlungsschein für die Überweisung. QR-Einzahlungsschein hier herunterladen.
Oder überweisen Sie den Betrag direkt auf unser Bankkonto.
Postfinance, IBAN: CH97 0900 0000 4600 1372 2
Zu Gunsten von:
Schweiz. Auto- und Motorradfahrer-Verband (SAM) Zentralverwaltung Firststrasse 15 8835 Feusisberg
Die mit dem Anmeldeformular erhobenen Daten werden vom Schweizerischen Auto- und Motorradfahrer-Verband (SAM), dem Automobil Club der Schweiz (ACS) und der Fédération Internationale de l'Automobile (FIA) mit Sitz in Genf, Schweiz, elektronisch verarbeitet. Sie können ausschließlich zu zolltechnischen, logistischen und/oder organisatorischen Zwecken an Orte innerhalb oder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermittelt werden. Die Daten werden vom SAM und der FIA im Zusammenhang mit einem Antrag eines „Carnet de passages en Douane (CPD)“ erhoben und so lange wie nötig aufbewahrt. Gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 und der Verordnung über den Datenschutz vom 14. Juni 1993 haben Sie das Recht, Ihre Daten einzusehen und zu berichtigen, indem Sie sich schriftlich an info@s-a-m.ch wenden.
Nach Aushändigung des Carnet de Passages
Wie muss das Grenzdokument abgestempelt werden
Der Grenzübertritt wird vom ausländischen Zollamt bei der Einreise durch Abstempeln und Entnahme des «Importation Vouchers» und bei der Ausreise durch Abstempeln und Entnahme des «Exportation Vouchers» bestätigt. Zusätzlich wird jeweils der «Counterfoil» abgestempelt. Dieser Counterfoil ist ein sehr wichtiger Beleg für Sie und für den SAM!
Bei der Rückkehr in die Schweiz müssen Sie das Fahrzeug bei einem Schweizerischen Zollamt oder einem Polizeiposten (ohne Kapo ZH) Ihrer Wahl vorführen und die letzte Seite des Carnets (Certificate of Location), also die Standortbescheinigung, abstempeln und durch die Unterschrift des Zollbeamten bestätigen lassen
Der Verlust eines Carnet de Passages ist dem SAM umgehend mitzuteilen. Der Carnet-Verlust ist der dortigen Zollbehörde zu melden, damit die Ausreise problemlos erfolgen kann. Je nachdem kann der SAM ein Ersatz-Carnet ausstellen. Die Ausstellungsgebühren werden erneut in Rechnung gestellt. Das Ersatz-Carnet wird mit gleicher Gültigkeit ausgestellt.
Obwohl Sie mit Ihrer Unterschrift unter der Verpflichtungserklärung bestätigt haben, das Fahrzeug aus dem besuchten Land auszuführen, kann es passieren, dass dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist. Eine solche Situation kann sein: Unfall, Totalschaden mit anschliessender Verschrottung, Diebstahl usw.
Sie müssen die Verzollung bzw. Verschrottung durch das ausländische Zollamt im Carnet de Passages (Standortbescheinigung) bestätigen lassen. Zusätzlich muss ein Verzollungs- oder Verschrottungsbeleg mit vollständiger Angabe der Fahrgestell- und Motornummer von der jeweiligen Zollbehörde ausgestellt werden. Daraus muss hervorgehen, dass keine weiteren Zollforderungen mehr bestehen. Diese Belege müssen zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung und dem Carnet de Passages an den SAM zurückgesandt werden. Es ist in allen Fällen ratsam, den ausländischen Automobilclub einzuschalten.
Beispiele:
Wird die Ausreise des Fahrzeuges nicht im Carnet de Passages eingetragen, betrachtet die ausländische Zollbehörde Ihr Fahrzeug als im Land verblieben. Die ausländische Zollbehörde verlangt vom SAM als Ausstellerclub den Nachweis der Wiederausfuhr des Fahrzeuges oder den Nachweis der Verzollung, Verschrottung usw. Der SAM ist verpflichtet, diesen Nachweis vorzulegen. Gelingt dies mit den von Ihnen zugesandten Unterlagen nicht, muss der Zollbetrag in voller Höhe bezahlt werden. Dieser Zollbetrag kann um ein Vielfaches höher als die hinterlegte Kaution sein und wird, falls erforderlich, gerichtlich bei Ihnen eingefordert.
Bitte beachten Sie, dass Zollbehörden gelegentlich auch bei ordnungsgemäss abgestempelten Carnets einen amtlichen Nachweis über den Verbleib des Fahrzeuges fordern.
Ist das Carnet unbenutzt (alle Abschnitte vorhanden und ohne zollamtliche Eintragungen), dann ist die Standortbestätigung nicht notwendig. Bereits entrichtete Ausstellungsgebühren für unbenutzte Carnets werden nicht rückerstattet. Senden Sie bitte das Carnet nach Ablaufdatum umgehend an die SAM-Zentralverwaltung, Firststrasse 15, 8835 Feusisberg zurück. Es wird empfohlen, vorher Fotokopien vom Carnet und den Zollbelegen anzufertigen.