Es besteht eine private Unfallversicherung, welche keine Leistungskürzungen vornimmt oder Leistungskürzungen anderer Unfallversicherern übernimmt
(idealerweise Kopie der UVG-Schadenmeldung, da diese grundsätzlich diese Informationen abbildet)
Ohne vollständiges Dossier kann der Fall nicht bearbeitet werden. Für die Abwicklung der Leistungsabrechnung ist Ihr Arbeitgeber, bei Arbeitslosen die Ausgleichskasse zuständig. Wenden Sie sich deshalb mit diesem Formular an Ihren Arbeitgeber respektive an die Ausgleichskasse. Bei Unklarheiten steht Ihnen selbstverständlich auch die Geschäftsstelle des Schweizerischen Auto- und Motorradfahrer Verbandes (SAM) zur Verfügung.
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