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Wichtige Neuigkeiten zur Lizenzversicherung ab 2025

Wichtige Neuigkeiten zur Lizenzversicherung ab 2025

Auch 2025 bietet der SAM seine Kollektiv-Lizenzversicherung für Motorsportler an. Neben einem Todesfallkapital von CHF 10’000 ist in jeder SAM-Lizenz ein Zusatz enthalten, der nicht bereits abgedeckte Kürzungen von Taggeldern aus Unfallversicherungen nach UVG (meistens SUVA) durch Wagnis ausgleicht. 

 

Warum eine Anpassung notwendig wurde

Es ist alles andere als selbstverständlich, dass wir diesen umfassenden Versicherungsschutz weiterhin anbieten können. Unser bisheriger Versicherungsgeber zieht sich weltweit aus diesem Geschäftsfeld zurück, was uns zwangsläufig vor grosse Herausforderungen gestellt hat. In der Schweiz bieten Versicherer solche Deckungen – wenn überhaupt – nur noch sehr begrenzt und zu hohen Preisen an. Nach intensiver Suche und Verhandlungen mit verschiedenen Versicherern, von denen viele aufgrund der besonderen Risiken kein Interesse zeigten, ist es dem SAM durch die Unterstützung des Partners solution+benefit jedoch gelungen, eine neue Lösung zu finden. Dadurch können wir die Lizenzversicherung in vergleichbarem Umfang weiterhin anbieten.

 

Anpassung der Lizenzpreise zur Finanzierung der neuen Versicherung

Um diese neue Versicherungslösung nachhaltig finanzieren zu können, ist es erforderlich, die Lizenzpreise ab 2025 geringfügig anzupassen – in den meisten Fällen um etwa CHF 70. Die "kleineren" Lizenzen (Mofacross, Pitbikecross, Mofacup, Minibike und eMoto) profitieren dafür ab 2025 von einem erweiterten Deckungsumfang, der nun dem der anderen Lizenzen entspricht. Zusätzliche Fun-Lizenzen für Trainings oder Rennen auf Motocross- und Rundstrecken werden somit für sie nicht mehr erforderlich sein. Neu ist, dass Fahrer aus vier verschiedenen Versicherungspaketen wählen können, um die Deckung individuell anzupassen: Es besteht die Möglichkeit, zwischen unterschiedlichen Wartefristen (30 oder 60 Tage) und Leistungsdauern (365 oder 730 Tage) zu wählen, und somit auch die Prämie zu beeinflussen.

 

Eine positive Nachricht trotz Preisanpassung

Auch wenn eine Preiserhöhung zunächst nicht erfreulich erscheint, ist die Fortführung dieser einzigartigen Versicherung ein grosser Erfolg. Die Absicherung schützt Fahrer vor existenziellen finanziellen Einbussen im Falle eines Unfalls und damit verbundenen Kürzungen der Taggelder durch den Unfallversicherer nach UVG. Ein vergleichbares Angebot für Motorsportler in der Schweiz ist uns nicht bekannt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich gegen potenzielle Kürzungen der Invalidenrente durch die UVG-Versicherung (wie z.B. SUVA) bei unserem Partner individuell weiter abzusichern.

 

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen und eine umfassende FAQ sind auf unserer Webseite unter www.s-a-m.ch im Bereich „Rennunfallversicherung“ zu finden.

 

Solidarität als Grundlage
Wie bei jeder Versicherung gilt auch hier das Solidaritätsprinzip: Alle lizenzierten Fahrer tragen einen relativ geringen Beitrag zur Kollektivversicherung bei, auch wenn sie selbst die Leistungen vielleicht nie in Anspruch nehmen. Dadurch können jedoch Fahrer im Schadensfall von einem aussergewöhnlich hohen Schutz profitieren.

 

Wir danken allen für ihr Verständnis und ihre Solidarität – nur gemeinsam können wir dieses wichtige Angebot weiterhin aufrechterhalten.
 

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