Bei Unfällen wird leider immer wieder festgestellt, dass viele Risikosportler für den Fall eines Unfalls ungenügend versichert sind. Motocross und Supermoto zählen zu den Sportarten, die von den Versicherungen als absolute Wagnisse eingestuft werden. Gemäss Art. 39 UVG und Art. 50 UVV werden bei Nichtberufsunfällen, die auf ein Wagnis zurückgehen, die Geldleistungen (z.B. Taggelder) um die Hälfte gekürzt und in besonders schweren Fällen sogar verweigert.
«Was ist ein Wagnis? Wann werden Geldleistungen gekürzt? – Die SUVA erklärt, was ihr wissen solltet»
Dem SAM ist es mit Unterstützung des Partners solution+benefit gelungen, eine ideale Kollektiv-Lizenzversicherung für Motorsportler abzuschliessen. Neben einem Todesfallkapital von CHF 10’000 ist in jeder SAM-Lizenz ein Zusatz enthalten, der alle nicht bereits abgedeckten Kürzungen durch Wagnis ausgleicht und das bis zu einem Maximalbetrag von CHF 500'000. Das heisst, diese Risikoversicherung springt immer dann ein, wenn nicht bereits anderweitig eine Deckung einer Unfallversicherung besteht. Dies gilt auch für Trainings und andere Veranstaltungen wie z.B. Clubrennen, die nicht unter dem Patronat des SAM stattfinden.
In der Schweiz werden solche Deckungen – wenn überhaupt - nur noch in Einzelfällen und meist mit speziellen Bedingungen angeboten. Ausserdem müssen Fahrer, die ein solches Paket versichern wollten, dafür andernorts mehrere hundert Franken ausgeben. Das hat einige davon abgehalten, diese wichtige Versicherung abzuschliessen.
Nun bekommt jeder Fahrer das Rundum-Sorglos-Paket mit seiner SAM-Lizenz und ist so automatisch versichert. Für einen Bruchteil der üblichen Kosten sind nun also auch mögliche Kürzungen durch Wagnis im Taggeld abgedeckt.
Wie bei den meisten Versicherungen gilt auch hier das Solidaritätsprinzip. Alle Lizenzierten (auch die, welche die Versicherung allenfalls nicht benötigen) zahlen einen relativ geringen Betrag in eine Kollektivversicherung ein. Dafür können Kolleginnen und Kollegen im Schadenfall von einer überdurchschnittlichen Leistung profitieren.
Interessenten erhalten weitere Auskünfte bei der SAM-Zentralverwaltung, Firststrasse 15, 8835 Feusisberg, info@s-a-m.ch, 044 787 61 30.
Ja. Auch Rennen bei anderen Veranstaltern, Clubrennen und Trainings sind versichert.
Die SUVA oder ein Privater Unfallversicherung deckt 80% des Lohnes ab bis zu einem maximalen Jahreslohn von CHF 148'200.00. Wurde das Ereignis durch ein Wagnis verursacht, kann der Versicherer die Geldleistungen (Taggeld, IV Rente) kürzen. In der Regel beträgt die Kürzung 50% der versicherten Leistung. Sie SAM-Lösung deckt nach einer Wartefrist von 14 Tagen die Kürzung des Unfallversicherers.
Die Versicherung übernimmt Kürzungen des Taggeldes bis zu maximal CHF 200.00/Tage.
Die Leistungsdauer des gekürzten Taggeldes beträgt 365 Tage, abzüglich Wartefrist. Nach 365 Tagen kommt die staatliche Invalidenversicherung sowie die Invalidenrente aus der Unfallversicherung zum Tragen. Wird die Invalidenrente des Unfallversicherers gekürzt, übernimmt die SAM-Lösung die Kürzungen von Taggeld und Invalidenrente bis zum Gesamtbetrag von CHF 500'000.
Nein. Die Privatabteilung im Spital ist keine Geld-, sondern eine Pflegeleistung. Pflegeleistungen werden vom Unfallversicherer nicht gekürzt. Der Arbeitgeber kann eine sogenannte UVG-Zusatzversicherung abschliessen, welche bei Unfällen die private Abteilung im Spital vorsieht. Als Alternative kann jeder in der Krankenversicherung eine Spitalzusatzversicherung der privaten Abteilung mit Unfalldeckung dafür abschliessen.
Nein. Beim Spitaltaggeld handelt es sich nicht um Lohnersatz, sondern eine Art Abdeckung zusätzlicher Kosten während des Spitalaufenthaltes (z.B. Miete eines Fernsehers, WIFI Zugang etc.).
Nein. Die SAM-Versicherungslösung deckt Kürzungen von Geldleistungen (Taggeld, IV-Rente) des Unfallversicherers. Spital-, Arzt-, Medikamenten- und Therapiekosten werden vom Unfallversicherer ungekürzt übernommen.
Nein. Rückführungskosten sind keine Geldleistungen, sondern Pflegeleistungen, die vom Unfallversicherer nicht gekürzt werden. Das Merkblatt der SUVA über Reise-, Transport- und Rettungskosten gibt Auskunft in welchem Rahmen solche Kosten versichert sind.
Merkblatt SUVA (PDF)
Nein, bei einem Unfall beschädigte Schutzkleidung (Helm, Lederkombi usw.) werden nicht übernommen. Solche Leistungen sind nicht Teil der SAM-Versicherungslösung.