Bei Unfällen wird leider immer wieder festgestellt, dass viele Risikosportler für den Fall eines Unfalls ungenügend versichert sind. Motocross und Supermoto zählen zu den Sportarten, die von den Versicherungen als absolute Wagnisse eingestuft werden. Gemäss Art. 39 UVG und Art. 50 UVV werden bei Nichtberufsunfällen, die auf ein Wagnis zurückgehen, die Geldleistungen (z.B. Taggelder) um die Hälfte gekürzt und in besonders schweren Fällen sogar verweigert.
«Was ist ein Wagnis? Wann werden Geldleistungen gekürzt? – Die SUVA erklärt, was ihr wissen solltet»
Dem SAM ist es mit Unterstützung des Partners solution+benefit gelungen, eine ideale Kollektiv-Lizenzversicherung für Motorsportler anzubieten. Neben einem Todesfallkapital von CHF 10’000 ist in jeder SAM-Lizenz ein Zusatz enthalten, der nicht bereits abgedeckte Kürzungen von Taggeldern aus Unfallversicherungen nach UVG (meistens SUVA) durch Wagnis ausgleicht. Das heisst, unsere Risikoversicherung springt immer dann ein, wenn nicht bereits anderweitig eine Deckung für die Übernahme von Leistungskürzungen von Taggeldern besteht (z.B. UVG-Zusatzversicherung). Dies gilt auch für Trainings und andere Motorsport-Veranstaltungen wie z.B. Clubrennen, die nicht unter dem Patronat des SAM stattfinden.
In der Schweiz werden solche Deckungen – wenn überhaupt - nur noch in Einzelfällen und meist mit speziellen Bedingungen angeboten. Ausserdem müssen Fahrer, die ein solches Paket versichern wollten, dafür andernorts mehrere hundert Franken ausgeben. Das hat einige davon abgehalten, diese wichtige Versicherung abzuschliessen.
Bei uns bekommt jeder Fahrer das Rundum-Sorglos-Paket mit seiner SAM-Lizenz und ist so automatisch versichert. Für einen Bruchteil der üblichen Kosten sind nun also mögliche Kürzungen durch Wagnis im Taggeld abgedeckt.
ACHTUNG: Bei Deckungsausschlüssen in Folge von Motorsportveranstaltungen bei privaten Unfallversicherungen (z.B. Erwerbsausfall-, Taggeldversicherungen etc.) können keine Leistungen erbracht werden. S. dazu FAQ Selbständig Erwerbende.
Wie bei den meisten Versicherungen gilt auch hier das Solidaritätsprinzip. Alle Lizenzierten (auch die, welche die Versicherung allenfalls nicht benötigen) zahlen einen relativ geringen Betrag in eine Kollektivversicherung ein. Dafür können Kolleginnen und Kollegen im Schadenfall von einer überdurchschnittlichen Leistung profitieren.
Die Versicherungsdeckung ist auch in neuen Kategorien für Rundstrecken, Autocross etc. eingeschlossen und gilt für Rennen und Trainings (auch bei anderen Organisatoren). Für Fahrer, die nicht an einer SAM-Meisterschaft teilnehmen, gibt es sogenannte Fun- oder Trainingslizenzen.
Interessenten erhalten weitere Auskünfte bei der SAM-Zentralverwaltung, Firststrasse 15, 8835 Feusisberg, info@s-a-m.ch, 044 787 61 30.
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) hier herunterladen (PDF)
Online-Schadenformular hier ausfüllen
Um von der SAM-Versicherungslösung profitieren zu können muss man einerseits SAM-Mitglied in einer Sektion und andererseits im Besitz einer bezahlten SAM-Lizenz sein. Zudem muss der Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Lichtenstein liegen.
Ja. Auch Rennen bei anderen Veranstaltern, Clubrennen und Trainings sind versichert, sofern eine gültige SAM-Lizenz besteht.
Ja, mit allen Lizenzen, die eine Versicherung beinhalten, unabhängig davon, ob es sich um eine Rennlizenz oder einer Fun-/Trainingslizenz handelt, ist dieselbe Deckung gegeben.
Als Beginn der Lizenz für die Versicherungsdeckung wird das Zahlungsdatum festgelegt. Ab da dauert der Versicherungsschutz 1 Jahr, längstens aber bis Ende Februar des Folgejahres. Das heisst, selbst wenn mit der Lizenz sportlich gesehen (z.B. ab 31.12.) keine Meisterschaftsrennen mehr bestritten werden dürfen, gilt die Versicherungsdeckung (z.B. für private Trainings) darüber hinaus wie einleitend erwähnt. So wird eine mögliche Deckungslücke vermieden.
Nein. Anders als die SAM-Mitgliedschaft, verlängert sich die Lizenz und somit die Versicherungsdeckung nicht automatisch. Die Versicherung ist an die entsprechende Lizenz gebunden, die maximal ein Jahr gültig ist. Um weiterhin versichert zu bleiben muss im Folgejahr eine neue Lizenz mit Versicherungsdeckung erworben werden.
Die Lizenzversicherung ist keine Taggeldversicherung, sie deckt aber Kürzungen, die eine vorhandene Unfallversicherung nach UVG (meist die SUVA via Arbeitgeber) aufgrund von Wagnis auf Taggeldleistungen vornimmt. Leistungsausschlüsse von privaten Unfallversicherungen sind nicht versichert.
Selbständig Erwerbende unterstehen nicht der obligatorischen Unfallversicherung nach UVG (meistens SUVA). Sie können frei wählen bei welchem Versicherer sie eine Taggeldversicherung für die Folgen von Krankheit und Unfall abschliessen wollen. Bei freiwilligen Versicherungen sind die Folgen von Motorsportveranstaltungen generell ausgeschlossen. Da die SAM-Rennunfallversicherung auf der Lizenz nur «Kürzungen», nicht aber «Ausschlüsse» versichert, ist diese freiwillige Versicherung nicht die richtige Form der Vorsorge. Erkundigen Sie sich ggf., ob Sie die Möglichkeit haben, sich freiwillig einer Unfallversicherung nach UVG anzuschliessen.
Die SUVA oder eine private Unfallversicherung nach UVG deckt 80% des Lohnes ab bis zu einem maximalen Jahreslohn von CHF 148'200.00. Wurde das Ereignis durch ein Wagnis verursacht, kann der Versicherer die Geldleistungen (Taggeld) kürzen. In der Regel beträgt die Kürzung 50% der versicherten Leistung. Sie SAM-Lösung deckt nach einer Wartefrist von 30 oder 60 Tagen die Kürzung des Unfallversicherers. Für Personen mit privaten Unfallversicherungen s. bitte FAQ zu Selbständig Erwerbenden.
Die Wartefrist ist je nach gewählter Deckungsvariante 30 oder 60 Tage bzw. gemäss der Wartefrist der persönlichen oder betrieblichen Taggeldversicherung, sofern diese Wartefrist länger als die gewählte Variante ist.
Die Versicherung übernimmt Kürzungen des Taggeldes durch den Unfallversicherer nach UVG (meistens SUVA) bis zu maximal CHF 160.00/Tag.
Die Leistungsdauer des gekürzten Taggeldes beträgt je nach gewählter Deckungsvariante 365 oder 730 Tage, abzüglich Wartefrist. Danach kommt die staatliche Invalidenversicherung sowie die Invalidenrente aus der Unfallversicherung zum Tragen. Wird die Invalidenrente des Unfallversicherers nach UVG gekürzt, übernimmt die SAM-Lösung die Kürzungen des Taggelds und der IV-Rente bis zum Maximalbetrag pro Leistungsfall. Um sich zusätzlich gegen Kürzungen in der Invalidenrente der Unfallversicherung nach UVG (meistens SUVA) abzusichern, kann bei Wunderlich Consulting eine ergänzende individuelle Versicherung abgeschlossen werden.
Nein. Die Privatabteilung im Spital ist keine Geld-, sondern eine Pflegeleistung. Pflegeleistungen werden vom Unfallversicherer nicht gekürzt. Der Arbeitgeber kann eine sogenannte UVG-Zusatzversicherung abschliessen, welche bei Unfällen die private Abteilung im Spital vorsieht.
Nein. Beim Spitaltaggeld handelt es sich nicht um Lohnersatz, sondern eine Art Abdeckung zusätzlicher Kosten während des Spitalaufenthaltes (z.B. Miete eines Fernsehers, WIFI Zugang etc.).
Nein. Die SAM-Versicherungslösung deckt Kürzungen von Geldleistungen (Taggeld, IV-Rente) des Unfallversicherers. Spital-, Arzt-, Medikamenten- und Therapiekosten werden vom Unfallversicherer (SUVA oder UVG Versicherer) ungekürzt übernommen.
Nein. Rückführungskosten sind keine Geldleistungen, sondern Pflegeleistungen, die vom Unfallversicherer nicht gekürzt werden. Das Merkblatt der SUVA über Reise-, Transport- und Rettungskosten gibt Auskunft in welchem Rahmen solche Kosten versichert sind.
Merkblatt SUVA (PDF)
Nein, bei einem Unfall beschädigte Schutzkleidung (Helm, Lederkombi usw.) werden nicht übernommen. Solche Leistungen sind nicht Teil der SAM-Versicherungslösung.
Lizenz oder Trainingslizenz der entsprechenden Sportart beantragen