SAM-LIZENZEN MIT UNFALLVERSICHERUNG FÜR RENNFAHRER

Bei Unfällen wird leider immer wieder festgestellt, dass viele Risikosportler für den Fall eines Unfalls ungenügend versichert sind. Motocross und Supermoto zählen zu den Sportarten, die von den Versicherungen als absolute Wagnisse eingestuft werden. Gemäss Art. 39 UVG und Art. 50 UVV werden bei Nichtberufsunfällen, die auf ein Wagnis zurückgehen, die Geldleistungen (z.B. Taggelder) um die Hälfte gekürzt und in besonders schweren Fällen sogar verweigert

 

«Was ist ein Wagnis? Wann werden Geldleistungen gekürzt? – Die SUVA erklärt, was ihr wissen solltet»

 

 

Risikoverischerung (Wagnisdeckung) für Rennfahrer und Funsportler

Dem SAM ist es mit Unterstützung des Partners solution+benefit gelungen, eine ideale Kollektiv-Lizenzversicherung für Motorsportler abzuschliessen. Neben einem Todesfallkapital von CHF 10’000 ist in jeder SAM-Lizenz ein Zusatz enthalten, der nicht bereits abgedeckte Kürzungen von Taggeldern und Invalidenrenten durch Wagnis ausgleicht und das bis zu einem Maximalbetrag von CHF 250'000. Das heisst, diese Risikoversicherung springt immer dann ein, wenn nicht bereits anderweitig eine Deckung für die Übernahme von Leistungskürzungen von Taggeldern und Invalidenrenten besteht (z.B. UVG-Zusatzversicherung). Dies gilt auch für Trainings und andere Motorsport-Veranstaltungen wie z.B. Clubrennen, die nicht unter dem Patronat des SAM stattfinden.

 

In der Schweiz werden solche Deckungen – wenn überhaupt - nur noch in Einzelfällen und meist mit speziellen Bedingungen angeboten. Ausserdem müssen Fahrer, die ein solches Paket versichern wollten, dafür andernorts mehrere hundert Franken ausgeben. Das hat einige davon abgehalten, diese wichtige Versicherung abzuschliessen.

 

Nun bekommt jeder Fahrer das Rundum-Sorglos-Paket mit seiner SAM-Lizenz und ist so automatisch versichert. Für einen Bruchteil der üblichen Kosten sind nun also mögliche Kürzungen durch Wagnis im Taggeld und bei Invalidenrenten bis zum Maximalbetrag von CHF 250'000 abgedeckt. 

ACHTUNG: Bei Deckungsausschlüssen in Folge von Motorsportveranstaltungen bei privaten Unfallversicherungen (z.B. Erwerbsausfall-, Taggeldversicherungen etc.) können keine Leistungen erbracht werden. S. dazu FAQ Selbständig Erwerbende.

 

Wie bei den meisten Versicherungen gilt auch hier das Solidaritätsprinzip. Alle Lizenzierten (auch die, welche die Versicherung allenfalls nicht benötigen) zahlen einen relativ geringen Betrag in eine Kollektivversicherung ein. Dafür können Kolleginnen und Kollegen im Schadenfall von einer überdurchschnittlichen Leistung profitieren.

 

Die Versicherungsdeckung ist auch in neuen Kategorien für Rundstrecken, Autocross etc. eingeschlossen und gilt für Rennen und Trainings (auch bei anderen Organisatoren). Für Fahrer, die nicht an einer SAM-Meisterschaft teilnehmen, gibt es sogenannte Fun- oder Trainingslizenzen.

 

Interessenten erhalten weitere Auskünfte bei der SAM-Zentralverwaltung, Firststrasse 15, 8835 Feusisberg, info@s-a-m.ch, 044 787 61 30.

 

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) hier herunterladen (PDF)

 

Oft gestellte Fragen (FAQ)