Marderschadenvergütung Marderschaden Der SAM vergütet an die entstandenen Kosten eines Marderschadens jährlich höchstens CHF 250.00. Dies allerdings nur in Ergänzung zu Versicherungsleistungen, d.h. wenn die Versicherung den Schaden nur teilweise oder gar nicht übernimmt. Bei der Geltendmachung ist deshalb eine Bestätigung der eigenen Versicherung nötig, welche aussagt, dass Marderschäden nicht oder nur teilweise (Betrag) gedeckt sind. Die Schadenregulierung erfolgt direkt an das Mitglied, sobald das ausgefüllte Marderschadenformular (kann bei der SAM-Zentralverwaltung, Firststrasse 15, 8835 Feusisberg, info@s-a-m.ch bezogen werden) zusammen mit der Kopie der Reparaturrechnung sowie der Bestätigung der Versicherung des Mitgliedes eingegangen ist. Wildschadenvergütung Rechtsauskünfte Zurück