Pannenhilfe Pannenhilfe im Inland Der Pannenhilfsdienst beschränkt sich auf die Behebung einer Panne an Ort und Stelle oder das Abschleppen in die nächste Hilfsstelle durch eine nahe domizilierte Pannenorganisation, Garage, usw. Reparaturen sowie Materialkosten gehen zu Lasten des Mitgliedes. Bei speziell verlangter Überführung des beschädigten Motorfahrzeuges in eine spezielle Reparaturwerkstätte oder an den Wohnort des Mitgliedes werden grundsätzlich nur die Abschleppkosten vom Pannenort zur nächsten Hilfsstelle vergütet. Pro Mitglied und Jahr höchstens CHF 300.00 Mitglieder entpannen sich selber respektive durch einen Pannendienst, wie TCS, ACS, örtliche Pannenhilfe/Garage. Rechnung dem Hilfeleistenden bezahlen. (ausgeschlossen Unfall und deren Pannenfolgen!) Leistung direkt online anfordern oder Quittungsbeleg zur Rückerstattung senden an: SAM-Zentralverwaltung Firststrasse 15 8835 Feusisberg info@s-a-m.ch Pannenhilfe im Ausland SAM-Mitglieder, die eine Auslandreise unternehmen, sollten sich gegen ein beschränktes Schadenrisiko absichern. Dies kann durch den Bezug eines Auslandpannenhilfeausweises (APH-Ausweis) vor Antritt der Reise erfolgen. Diese Ausweise können bei der SAM-Zentralverwaltung, Firststrasse 15, 8835 Feusisberg, info@s-a-m.ch bezogen werden und erlangen Gültigkeit, wenn die Gebühr von CHF 30.00 einbezahlt wurde. Genaue Adressangabe, Fahrzeugtyp und Polizeinummer des Fahrzeuges sind unerlässlich; unvollständig ausgefüllte APH-Ausweise sind ungültig. Die Vergütung pro gelösten APH-Ausweis beträgt höchstens CHF 2‘000.00. (Die spezielle Ausweiskarte muss im Voraus bei der Zentralverwaltung verlangt und vor der Abreise einbezahlt werden - Kosten = CHF 30.00). Die Auslandpannenhilfe-Deckung ist ohne Panne ein Jahr gültig. Eingeschlossen in diesem Betrag ist Entpannung oder Reparatur (ohne Ersatzteile), oder günstigste Personenheimreise wie günstigste Heimschaffung des Fahrzeuges sowie Rechtsauskunft. Schadenregelung wie Inlandpanne. Rechtsauskünfte Zurück